Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG wird im neuen Auftritt als ruhiger Einstieg in rechtliche Orientierung, Beratung und weiterfuehrende Materialien erklaert.

Aktualisiert am 21. April 2026

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist fuer viele Menschen der erste rechtliche Bezugspunkt, wenn Diskriminierung benannt, eingeordnet und dokumentiert werden soll. Diese Seite uebersetzt die alte Informationsseite in einen ruhigeren, besser lesbaren Einstieg mit klarerem Anschluss an Beratung und Netzwerk.

Ziel des Gesetzes

Benachteiligung verhindern oder beseitigen

Das AGG soll Benachteiligungen aufgrund eines oder mehrerer geschuetzter Merkmale verhindern oder beseitigen. Im neuen Seitenaufbau wird dieser Ausgangspunkt bewusst mit praktischer Beratung und thematischer Einordnung verbunden.

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Weiterfuehrende Informationen als PDF

Anschluss im Auftritt

Wo AGG im neuen Seitenmodell andockt