Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist fuer viele Menschen der erste rechtliche Bezugspunkt, wenn Diskriminierung benannt, eingeordnet und dokumentiert werden soll. Diese Seite uebersetzt die alte Informationsseite in einen ruhigeren, besser lesbaren Einstieg mit klarerem Anschluss an Beratung und Netzwerk.
Benachteiligung verhindern oder beseitigen
Das AGG soll Benachteiligungen aufgrund eines oder mehrerer geschuetzter Merkmale verhindern oder beseitigen. Im neuen Seitenaufbau wird dieser Ausgangspunkt bewusst mit praktischer Beratung und thematischer Einordnung verbunden.